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Tracking & Datenschutz · Shopware Hub

Welche DSGVO-Pflichten hat ein Onlineshop?

Auch: Datenschutz Shop · DSGVO Pflichten · Datenschutz E-Commerce

Kurzantwort

Ein Onlineshop verarbeitet zwangsläufig personenbezogene Daten – Bestellungen, Konten, Zahlungen, Versand – und steht damit mitten in der DSGVO, nicht am Rand. Die Kernpflichten: saubere Rechtsgrundlagen je Verarbeitung, vollständige Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern, Datensparsamkeit und funktionierende Betroffenenrechte. Diese Seite ist eine Praxis-Landkarte, keine Rechtsberatung – die verbindliche Prüfung gehört zu Anwalt oder Datenschutzbeauftragtem.

Die Pflichten-Landkarte: vom Fundament bis zum Tagesgeschäft

Das Fundament sind die Rechtsgrundlagen: Bestell- und Versanddaten laufen über die Vertragserfüllung, Aufbewahrung von Rechnungen über gesetzliche Pflichten (Steuerrecht: bis zu zehn Jahre), Werbung und Newsletter über Einwilligung (Double-Opt-in dokumentieren!), Reichweitenmessung typischerweise über berechtigtes Interesse oder Einwilligung – je Verarbeitung eine bewusste Zuordnung, festgehalten im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, das auch kleine Shops führen müssen. Die Dokumente darüber: eine Datenschutzerklärung, die jede tatsächliche Verarbeitung nennt (eigene Frage in dieser Kategorie), und Auftragsverarbeitungsverträge mit jedem Dienstleister, der Daten für Sie verarbeitet – Hoster, Newsletter-Dienst, Payment-Provider, externes Fulfillment; fehlende AV-Verträge sind ein Klassiker bei Prüfungen. Die Prozesse dahinter: Datensparsamkeit im Checkout (das Pflichtfeld „Geburtsdatum“ ohne Altersprüfungs-Grund ist ein Eigentor), Gast-Bestellung ermöglichen, Löschkonzept für Konten und Altdaten, TLS-Verschlüsselung überall, und ein realistischer Plan für Betroffenenanfragen – Auskunft, Berichtigung, Löschung binnen eines Monats – sowie für Datenpannen mit ihrer 72-Stunden-Meldefrist. Shopware unterstützt technisch (Gast-Checkout, Datenexporte, Löschfunktionen); die Verantwortung, dass Konfiguration und Papierlage zusammenpassen, bleibt beim Betreiber. Wer die Landkarte einmal systematisch abarbeitet – am besten mit professioneller Begleitung – hat danach ein ruhiges Tagesgeschäft: Die DSGVO bestraft selten das ehrliche Bemühen, aber zuverlässig das Ignorieren.

Kurz-Fakten

Einordnung

Die DSGVO ist für Shops weniger ein Verbotskatalog als eine Ordnungsübung: Wer weiß, welche Daten er wofür verarbeitet, hat achtzig Prozent der Arbeit erledigt – und nebenbei ein Verkaufsargument, denn Datensorgfalt ist im DACH-Raum Vertrauenswährung. Der Rest ist Papier in Anwaltsbegleitung – einmal sauber, dann nur noch Pflege.

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Stand: Juli 2026 · Geprüft von SEO NW